Familienrecht Österreich

Scheidung im Einvernehmen
Der Weg über § 55a EheG

Sechs Monate getrennt, ein gemeinsamer Antrag beim Bezirksgericht, eine vollständige Vereinbarung.
In Österreich gelten andere Voraussetzungen als in Deutschland.

Kostenlose Ersteinschätzung
Nach österreichischem Recht
Zwei Personen sitzen mit Unterlagen an einem Tisch und gehen gemeinsam die Punkte ihrer Scheidungsfolgenvereinbarung durch

Kurzantwort

Einvernehmliche Scheidung: die Kurzantwort

Wenn ihr euch einig seid, führt der kürzeste Weg in Österreich über § 55a Ehegesetz: die einvernehmliche Scheidung. Ihr bringt gemeinsam einen Antrag beim Bezirksgericht ein, gesteht beide zu, dass die Ehe unheilbar zerrüttet ist, und legt dem Gericht eine Vereinbarung über die Folgen vor. Über ein Verschulden wird dabei nicht verhandelt – das macht diesen Weg schneller und in aller Regel günstiger als eine strittige Scheidung.

Die eigentliche Hürde liegt woanders: Die Scheidungsfolgenvereinbarung muss vollständig sein. Fehlt ein Pflichtpunkt, kann das Gericht die Ehe nicht scheiden – daran scheitern Anträge am häufigsten.

Ein halbes Jahr

So lange muss die eheliche Lebensgemeinschaft mindestens aufgehoben sein. Ein volles Trennungsjahr, wie es das deutsche Recht kennt, verlangt § 55a EheG nicht.

Bezirksgericht

Dort bringt ihr den gemeinsamen Antrag ein – zuständig ist das Gericht am letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt. Entschieden wird im Außerstreitverfahren.

Fünf Pflichtpunkte

So viele Themen muss die Scheidungsfolgenvereinbarung abdecken – von der Obsorge bis zur Aufteilung der Ersparnisse. Keiner davon ist optional.

Voraussetzungen

Die vier Bedingungen nach § 55a EheG

Erst wenn alle vier zusammenkommen, kann das Bezirksgericht im Einvernehmen scheiden.

1. Die eheliche Lebensgemeinschaft ist seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben

Sechs Monate, nicht zwölf. Diese Frist ist der wichtigste Unterschied zum deutschen Trennungsjahr und der Grund, warum deutsche Zeitpläne hier in die Irre führen. Ab wann die Lebensgemeinschaft im konkreten Fall als aufgehoben gilt, ist einer der Punkte, die du im Zweifel anwaltlich klären lässt.

2. Beide gestehen die unheilbare Zerrüttung zu

Beide Ehegatten müssen einräumen, dass die Ehe unheilbar zerrüttet ist. Was dazu geführt hat, spielt keine Rolle: Über ein Verschulden wird auf diesem Weg nicht verhandelt und nichts bewiesen. Genau das nimmt dem Verfahren die Schärfe – und einen großen Teil der Kosten.

3. Über die Scheidung selbst besteht Einvernehmen

Beide wollen geschieden werden und bringen den Antrag gemeinsam beim Bezirksgericht ein. Einvernehmen über die Scheidung ist etwas anderes als Einigkeit in allen Streitpunkten – aber ohne dieses gemeinsame „Ja" gibt es den Weg über § 55a EheG nicht.

4. Eine vollständige Scheidungsfolgenvereinbarung liegt vor

Schriftlich und lückenlos. Sie regelt, was nach der Scheidung gilt – für die Kinder, für den Unterhalt und für das Vermögen. Fehlt ein Punkt, kann das Gericht die Scheidung nicht aussprechen. Welche fünf Themen enthalten sein müssen, steht im nächsten Abschnitt.

Die Vereinbarung

Scheidungsfolgenvereinbarung: fünf Punkte, keiner darf fehlen

Das Herzstück des Verfahrens – und die Stelle, an der sich entscheidet, wie viel Vorbereitung ihr braucht.

Pflichtpunkt Worum es geht Woran es in der Praxis hängt
Obsorge Wer die Obsorge für gemeinsame minderjährige Kinder trägt. Gemeinsam oder allein – und wo die Kinder hauptsächlich betreut werden.
Kontaktrecht Wer die Kinder wann sieht. Ferien, Feiertage, Übergaben: Je konkreter, desto weniger Streit später.
Kindesunterhalt Was für die gemeinsamen Kinder geleistet wird. Höhe, Fälligkeit und was mit Sonderausgaben passiert.
Ehegattenunterhalt Der Unterhalt der Ehegatten untereinander. Auch ein beiderseitiger Verzicht muss ausdrücklich in die Vereinbarung.
Vermögensrechtliche Ansprüche Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse. Wohnung, Hausrat, Konten, Kredite – der Punkt mit dem größten Klärungsbedarf.

Sind minderjährige Kinder da, verlangt das Gericht zusätzlich den Nachweis einer Elternberatung. Rechnet diesen Termin früh ein – er ist keine Formalie, die sich am Tag vor der Verhandlung nachholen lässt.

Genau an dieser Stelle lohnt sich Vorbereitung. Wer vorher weiß, worüber überhaupt entschieden werden muss und welche Punkte strittig werden könnten, führt ein anderes Gespräch – mit der Partnerin oder dem Partner wie mit der Anwältin oder dem Anwalt.

Welche Punkte sind bei euch noch offen? Beschreib deine Situation – die kostenlose Ersteinschätzung sortiert, worüber ihr vor dem Antrag sprechen solltet.

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Kosten

Was eine Scheidung in Österreich kostet

Eine ehrliche Antwort zuerst: Eine Pauschale nennen wir hier nicht – aber die Struktur der Kosten und den einen Hebel, der sie am stärksten bewegt.

Wie teuer eine Scheidung wird, entscheidet sich weniger an einer Gebührentabelle als an der Frage, wie viel zwischen euch strittig bleibt. Der Unterschied zwischen den beiden Wegen ist kein Rabatt, sondern ein anderer Verfahrensaufwand:

Einvernehmlich, § 55a EheG

Ein gemeinsamer Antrag, kein Beweisverfahren über das Verschulden, bei vorbereitetem Fall ein kurzer Termin. Der Aufwand steckt in der Vereinbarung – also in der Zeit vor dem Gericht, die ihr selbst steuert.

Strittig

Hier wird über das Verschulden verhandelt und dazu Beweis geführt. Das bedeutet mehr Verfahren, mehr Aufwand und entsprechend mehr Kosten – unabhängig davon, wer am Ende recht behält.

Woraus sich die Kosten zusammensetzen

  • Gerichtsgebühren: Für den Antrag beim Bezirksgericht fällt eine Pauschalgebühr an. Wird die Vereinbarung in der Verhandlung als gerichtlicher Vergleich protokolliert, kommt dafür eine eigene Gebühr dazu. Für die Gerichtsgebühren haftet ihr beide solidarisch.
  • Anwaltskosten: Lasst ihr euch beraten oder vertreten, trägt jede und jeder die Kosten der eigenen Vertretung. Wie viel das wird, hängt davon ab, ob nur die Vereinbarung geprüft wird oder ob strittige Punkte verhandelt werden müssen.
  • Was ihr selbst in der Hand habt: Jede Frage, die ihr vorher geklärt habt, ist eine Frage weniger in bezahlter Beratungszeit. Das ist der Teil der Rechnung, den ihr wirklich beeinflussen könnt.

Warum hier keine Zahl steht: Gerichtsgebühren, Beratungsumfang und Vermögenslage unterscheiden sich von Fall zu Fall. Eine Pauschale, die überall zitiert wird und in deinem Fall nicht stimmt, hilft dir nicht – die aktuellen Gebührensätze erfragst du beim zuständigen Bezirksgericht oder bei der Anwältin oder dem Anwalt deines Vertrauens.

Länderunterschied

Warum deutsche Scheidungsratgeber hier nicht passen

Gleiche Sprache, andere Regeln – und die Unterschiede liegen genau dort, wo es zählt.

Frage Österreich Deutschland
Wie lange getrennt? mindestens ein halbes Jahr aufgehobene Lebensgemeinschaft (§ 55a EheG) in der Regel ein volles Trennungsjahr
Welches Gericht? Bezirksgericht, Außerstreitverfahren Familiengericht
Wer regelt die Folgen? die Ehegatten selbst, in der Scheidungsfolgenvereinbarung Versorgungsausgleich grundsätzlich von Amts wegen

Für dich heißt das: Ein deutsches Muster für eine Scheidungsvereinbarung, ein deutscher Kostenrechner oder eine Frist aus einem deutschen Forum können in deinem Fall schlicht falsch sein – auch wenn alles vertraut klingt. Aus demselben Grund gibt es diese Seite und nicht nur eine deutsche mit einem Österreich-Absatz am Ende.

Vorbereitung

So gehst du vorbereitet ins Gespräch

Vier Schritte, die den Termin kürzer und die Vereinbarung vollständiger machen.

Unterlagen sammeln

Heiratsurkunde, Geburtsurkunden der Kinder, Einkommensnachweise, Kontoübersichten, Kredit- und Mietverträge. Vieles davon wird ohnehin gebraucht.

Die fünf Punkte durchgehen

Nehmt die Pflichtinhalte der Vereinbarung der Reihe nach durch und haltet fest, was schon klar ist und was nicht.

Kinderthemen zuerst klären

Obsorge, Kontaktrecht und Kindesunterhalt brauchen am meisten Zeit – und bei minderjährigen Kindern zusätzlich den Nachweis der Elternberatung.

Erst einordnen, dann beraten lassen

Eine kostenlose Ersteinschätzung nach österreichischem Recht sortiert deinen Fall vorab. In der Beratung geht es dann um deine offenen Punkte statt um Grundlagen.

FAQ

Häufige Fragen zur einvernehmlichen Scheidung

Welche Voraussetzungen hat die einvernehmliche Scheidung?

Drei Dinge müssen zusammenkommen: Die eheliche Lebensgemeinschaft muss seit mindestens einem halben Jahr aufgehoben sein, beide Ehegatten müssen die unheilbare Zerrüttung der Ehe zugestehen, und es muss Einvernehmen über die Scheidung selbst bestehen. Dazu kommt als vierte Bedingung die schriftliche Scheidungsfolgenvereinbarung.

Was muss die Scheidungsfolgenvereinbarung regeln?

Sie muss vollständig sein, sonst kann das Gericht nicht scheiden. Zu regeln sind die Obsorge für gemeinsame Kinder, das Kontaktrecht, der Kindesunterhalt, der Unterhalt der Ehegatten untereinander sowie die vermögensrechtlichen Ansprüche – also die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der Ersparnisse.

Was passiert, wenn ein Punkt in der Vereinbarung fehlt?

Dann kann das Gericht die Ehe nicht scheiden. Die Vereinbarung ist keine Formsache, sondern die Bedingung dafür, dass der einvernehmliche Weg überhaupt funktioniert. Genau daran scheitern Anträge am häufigsten – meist nicht am großen Streit, sondern an einem Punkt, an den beide schlicht nicht gedacht haben.

Welches Gericht ist zuständig?

Die einvernehmliche Scheidung läuft über das Bezirksgericht, und zwar über jenes am letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten. Der gemeinsame Antrag wird dort eingebracht, entschieden wird im Außerstreitverfahren. Die Verhandlung selbst ist bei einem vorbereiteten, unstrittigen Fall meist kurz.

Was gilt, wenn wir minderjährige Kinder haben?

Dann kommt zu den Pflichtpunkten der Vereinbarung noch der Nachweis einer Elternberatung dazu. Inhaltlich verschiebt sich damit auch das Gewicht: Obsorge, Kontaktrecht und Kindesunterhalt sind die Punkte, über die vorher gesprochen werden muss – und die sich später am schwersten wieder aufschnüren lassen.

Ist das dasselbe wie in Deutschland?

Nein. In Deutschland ist im Regelfall ein volles Trennungsjahr nötig, zuständig ist das Familiengericht, und der Versorgungsausgleich wird grundsätzlich von Amts wegen durchgeführt. Österreich verlangt für die einvernehmliche Scheidung ein halbes Jahr und stellt die Scheidungsfolgenvereinbarung in den Mittelpunkt, die die Ehegatten selbst aushandeln. Deutsche Ratgeber, Musterverträge und Kostenrechner passen deshalb nicht auf einen österreichischen Fall.

Was kostet eine Scheidung in Österreich?

Das hängt vom Weg ab. Die einvernehmliche Scheidung ist gegenüber dem strittigen Verfahren in aller Regel deutlich schneller und günstiger, weil kein Beweisverfahren über das Verschulden geführt wird. Dazu kommen Gerichtsgebühren und – je nachdem, ob und wie du dich beraten oder vertreten lässt – Anwaltskosten. Weil die konkreten Beträge vom Einzelfall abhängen, nennen wir hier bewusst keine Pauschale.

Transparenz

Rechtsgrundlagen und Stand

  • Einvernehmliche Scheidung: § 55a Ehegesetz (EheG) – halbes Jahr aufgehobene Lebensgemeinschaft, zugestandene unheilbare Zerrüttung, Einvernehmen, Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Zuständigkeit und Verfahren: Bezirksgericht am letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten; entschieden wird im Außerstreitverfahren
  • Pflichtinhalte der Vereinbarung: Obsorge, Kontaktrecht, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, vermögensrechtliche Ansprüche (eheliches Gebrauchsvermögen und eheliche Ersparnisse)
  • Minderjährige Kinder: zusätzlich Nachweis einer Elternberatung
  • Kosten: Pauschalgebühr für den Antrag, eigene Gebühr für einen gerichtlichen Vergleich, Solidarhaftung beider Ehegatten für die Gerichtsgebühren; anwaltliche Vertretung trägt jede und jeder selbst
  • Verbraucherinformation des Bundes: oesterreich.gv.at, Themenbereich „Familie und Partnerschaft" – Partnerschaft und Ehe, Scheidung

Stand: August 2026. Diese Seite gibt einen Überblick über die Rechtslage in Österreich und ersetzt keine Rechtsberatung. Gerade bei der Aufteilung von Vermögen und beim Unterhalt lohnt sich anwaltliche Beratung, bevor unterschrieben wird – die Vereinbarung wirkt weit über den Gerichtstermin hinaus.

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